Feuerstätten

Als Feuerstätten werden geschlossene Öfen, offene Kamine und zentrale Heizungsanlagen bezeichnet, solange sie aus Biomasse Energie zur Wärmegewinnung erzeugen.In Deutschland gibt es 15 Millionen solcher Anlagen, in denen jährlich rund 20 Millionen Festmeter Holz in Form von Scheitholz, Pellets, Restholz oder Holzbrikett. Diese ungewerblichen Feuerstätten unterliegen einer ständigen Sicherheitskontrolle durch den Schornsteinfeger, die über den Betrieb unsachgemäß geführter oder arbeitender entscheiden. Der Schornsteinfeger entscheidet auch darüber, ob Sie eine Feuerstätte betreiben dürfen oder nicht.

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