Verbraucherrichtlinie verlangt Musterwiderrufsbelehrung ab 13. Juni 2014

Brennholz und Kaminofenzubehör wird zunehmend über das Internet gehandelt. Aber kaum ein Shop-Betreiber weiß wirklich, was da auf ihn zukommt. Die Umsetzung der aktuellen Verbraucherrichtlinie bringt mit sich, dass Verbraucher nach Online-Käufen kein grundsätzliches Rückgaberecht mehr haben und dies durch die Rücksendung der Ware allein nicht mehr kundtun können.  Der Händler hat Anspruch auf einen ordentlichen Widerruf. Die Rückgabefrist wird auf 14 Tage festgelegt, verlängert sich aber automatisch um 12 Monate, falls der Kunde nicht ordentlich über die Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Kunden müssen nach dann geltendem EU-Recht den Widerruf sauber formulieren, entweder in geeigneter Schriftform oder durch Nutzung der Musterwiderrufsbelehrung, die der Kunde mit Erhalt der Ware zugestellt bekommen muss. Hier mehr erfahren zum Theme Musterwiderrufsbelehrung

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